Liste von aktiven Richtlinien

Name Typ Nutzerbestätigung
Nutzungsordnung Richtlinie zur Website Alle Nutzer/innen

Zusammenfassung

Aktualisierung der Nutzungsordnung

Die Nutzungsordnung wurde um die neu hinzugekommenen Dienste ergänzt und aufgrund der leicht veränderten technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst.

Alle Nutzerinnen und Nutzer müssen unserer Nutzungsordnung zustimmen.

Mit den besten Grüßen,
Der Beauftragte für den Datenschutz,

Martin Putzlocher.

Vollständige Richtlinie

Nutzungsbedingungen der web-basierten Dienste des Stiftland-Gymnasiums

Diese Nutzungsbedingungen stellen Regelungen bereit, welche die Arbeit mit den zugangsgeschützten Angeboten des Stiftland-Gymnasiums Tirschenreuth betreffen. Nur für registrierte Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind die Lernplattform sgtmoodle (moodle.sgtlernen.de), die NextCloud des SGT (sgt.esis-cloud.de), der Medienserver des SGT (media.gym-tir.de), das Videokonferenzsystem Jitsi des SGT (sgt0.owncube.chat) und das kollaborative Editorsystem des SGT (md.sgtlernen.de). Nur für Lehrkräfte und Verwaltungspersonal ist der geschützte Lehrerbereich zugänglich. Nur für Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und Verwaltungspersonal ist der geschützte Elternbereich zugänglich.

Nur für Schüler*innen und Lehrkräfte ist das Videokonferenzsystem Big Blue Button des Landkreises Tirschenreuth zugänglich. (bbb.kreis-tir.de)

Nutzungs- und Weisungsberechtigung

Alle berechtigten Nutzerinnen und Nutzer erhalten für die ihnen zugänglichen Bestandteile unserer web-basierten Dienste ein Passwort oder eine Kombination aus Benutzernamen und Passwort. Nur mit diesen von der Schule persönlich ausgehändigten Zugangsdaten ist man zur Nutzung berechtigt. Persönliche Zugangsdaten oder Zugangsdaten, die nur einer bestimmten Personengruppe mitgeteilt werden, müssen immer geheim gehalten werden. Insbesondere ist man nicht zur Nutzung berechtigt, wenn man Zugangsdaten anderer Personen oder Personengruppen, denen man nicht angehört, verwendet.

Der Zugang zu den Angeboten wird durch das Team der Systembetreuung des Stiftland-Gymnasiums verwaltet und ermöglicht. Der Zugang zu den Videokonferenzsystemen wird auch von den Lehrkräften verwaltet und ermöglicht. Innerhalb der Lernplattform bestimmen die Kursleiterinnen und Kursleiter (Rollen „Klassenleiter“, „Lehrkraft (Autor)“ und „Lehrkraft“) über den Zugang zu den Kursräumen. Lehrkräfte erteilen eine Freigabe für die von ihnen zur Verfügung gestellten Materialien oder nehmen diese zurück. Der Zugang zur Videokonferenzplattform wird über die Lernplattform hergestellt und ist nur nach einer Freigabe durch eine moderierende Lehrkraft erlaubt.

Innerhalb der Kursräume der Lernplattform und der Videokonferenzräume der eingesetzten Videokonferenzsysteme sind die Lehrkräfte weisungsberechtigt. Insbesondere haben Lehrkräfte das Recht einzelne Nutzerinnen oder Nutzer bei Missachtung dieser Nutzungsbedingungen zu blockieren oder temporär von der Nutzung auszuschließen. Die Administratoren der Lernplattform, des Videokonferenzsystems und der Cloud sind gegenüber allen Nutzerinnen und Nutzern weisungsberechtigt. Insbesondere haben die Administratoren das Recht einzelne Nutzerinnen oder Nutzer bei Missachtung dieser Nutzungsbedingungen temporär von einem Teil oder allen digitalen Angeboten des Stiftland-Gymnasiums auszuschließen.

Nutzungsordnung

Verwendungsbereich der Angebote

Alle Angebote des Stiftland-Gymnasiums sowie sämtliche zugänglichen Dienste und Dateien dürfen nur für Bildungszwecke ohne finanzielle bzw. politische Interessen oder Absichten eingesetzt werden. Der Einsatz für gemeinnützige Zwecke, die nicht unmittelbar mit dem Unterrichtsgeschehen in Zusammenhang stehen, bedarf einer Genehmigung durch die Schulleitung.

Die Weitergabe von Dateien aus den Angeboten – insbesondere aus der Lernplattform – an Dritte, insbesondere an andere web-basierte Dienste (z.B. Filesharing-Portale, Soziale Netzwerke, Messenger-Dienste), ist in keinem Fall gestattet. Ausgenommen davon sind Inhalte, für die ausdrücklich weiter gehende Nutzungsrechte eingeräumt sind (z.B. bei Creative Commons Lizenzen).

Die Erstellung und Weitergabe von Ton-, Standbild- oder Videoaufnahmen aus Videokonferenzen ist in keinem Fall gestattet.

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Anwendungen sowie der Serversoftware und der Datenbanken sind untersagt. Es ist nicht gestattet, in den Eingabefeldern der Lernplattform oder im Chat des Videokonferenzsystems ausführbare Skripte einzufügen oder ausführbare Dateien ohne Absprache mit den Administratoren hochzuladen.

Benutzerkonten und Profile

Mittels eines zentralen Authentifizierungsverfahren erhalten jede Nutzerin und jeder Nutzer personalisierte Zugangsdaten, die für die Lernplattform der Schule Gültigkeit hat. Die personalisierten Zugangsdaten bestehen aus dem individuellen Benutzernamen sowie einem vom System zugewiesenen Passwort, das der Nutzer nach erstmaliger Anmeldung ändern muss. Die Vergabe von Zugängen, die von mehr als einer Person genutzt werden, ist nicht zulässig. Nutzer dürfen sich nur unter ihrem persönlichen Nutzernamen anmelden.

Die Nutzer sind für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter ihrem persönlichen Nutzernamen ablaufen. Die Arbeitsstation, an der sie sich in unsere Lernplattform eingeloggt haben, dürfen sie nicht unbeaufsichtigt lassen.

Nach Nutzungsende müssen sie sich von den Angeboten abmelden.

Passwörter sind geheim zu halten. Jede Nutzerin und jeder Nutzer ist dafür verantwortlich, dass nur sie/er allein das persönliche Passwort kennt bzw. ein zugewiesenes Passwort nicht weitergibt.

Das Ausprobieren, das Ausforschen und die Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen und sonstiger Authentifizierungsmittel führen zum Nutzungsausschluss von allen Angeboten. Zugriffe auf fremde Inhalte und Daten der Lernplattform oder der Cloud ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers sind ebenfalls unzulässig und werden bei Bekanntwerden verfolgt. Der Einsatz von sog. Spyware (z. B. Sniffer) oder Schadsoftware (z. B. Viren, Würmer) ist untersagt.

Teil jedes personenbezogenen Nutzerprofils sind der volle Vorname und der volle Nachname. In der Lernplattform der Schule und in den Videokonferenzen gilt Klarnamenpflicht: Es ist nicht erlaubt den Namen des eigenen Nutzerprofils so zu veränden, dass eine eindeutige Zuordnung zur realen Person nicht mehr möglich ist. Ein Hinzufügen weiterer Zeichen oder Symbole zum Vor- oder Nachnamen im Benutzerprofil ist nicht erlaubt.

Zu einem Nutzerprofil kann ein eigenes Nutzerbild („Avatar“) hinzugefügt werden. Es ist möglich eigene Grafiken als Nutzerbild hochzuladen. Dabei sind folgende Vorgaben zu beachten:

Es dürfen keine Bilder als Nutzerbild genutzt werden, …

  • … deren Urheberrecht geschützt ist. Darunter fallen auch Comic-Figuren, Statuen, Gemälde usw. Erlaubt wären alle Abbildungen von Werken, deren Autor mehr als 70 Jahre lang tot ist.
  • … die Fotos von anderen Personen sind. Darunter fallen Musiker, Fußballspieler, berühmte Personen aus Internet und Fernsehen, Politiker usw.
  • … die einen Schriftzug oder ein Symbol zeigen, das mit einer Marke verknüpft ist. Darunter fallen Logos (BMW, Nike, Puma, Bayern München, FC St. Pauli, Haribo, …), aber auch Produktbestandteile wie der Mercedes-Stern.
  • … die einen Gegenstand zeigen, dessen Design besonders geschützt sein könnte, z.B. durch Patente. Darunter fallen Elektronik-Artikel, Elektrogeräte, Gebäude, … bis hin zu Möbeln schwedischer Möbelhäuser.
  • … die eine Großaufnahme des eigenen Gesichts des Nutzers zeigen. Es kann nicht verhindert werden, dass andere das Foto kopieren und verändern. Wir können nicht mit absoluter Sicherheit garantieren, dass ein solches Foto nicht durch eine Gesichterkennungssoftware automatisch ausgewertet werden kann.
  • … die den Körper des Nutzers oder nackte Haut zeigen.
  • … die Memes zeigen, die aus Imageboards oder Internet-Foren stammen.

In der Beschreibung des eigenen Nutzerprofils darf nicht auf die Webseiten Dritter verlinkt werden. Das Verbot von Werbung für Unternehmen oder politische Gruppierungen gilt auch hier uneingeschränkt.

Verwendung von Medien

Bei der Verwendung von Medien ist stets auf die Angabe der zur Verfügung gestellten, auf die einzelnen Medien bezogenen Herkunfts- bzw. Quellenangaben und ggf. Lizenzformen (z. B. bei Creative-Commons-Lizenzen) zu achten. Eine etwaige Veröffentlichung auf der Homepage oder in Printprodukten sowie eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.

Ausgenommen davon sind Medien, für die ausdrücklich weiter gehende Nutzungsrechte eingeräumt sind (z.B. Creative Commons).

Soweit die Lizenz zeitlich befristet ist, dürfen Medien in dem beschriebenen Umfang nur für die Dauer des jeweils gültigen Lizenzzeitraumes genutzt werden. Nach Ablauf der Lizenzzeit darf ein Medium nicht mehr eingesetzt werden und die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, alle auf optischen und/oder magnetischen Datenträgern abgelegten Kopien zu löschen.

Nutzung der Videokonferenzsysteme

Sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet in einer Videokonferenz, die über das schuleigene System durchgeführt wird, stets ihren eigenen, korrekten Vor- und Nachnamen als Nutzernamen anzugeben. Nutzer, die sich nicht zu erkennen geben oder die eine falsche Identität vorgeben, werden von der Videokonferenz ausgeschlossen.

Wenn möglich sollte von allen Nutzern bei der Teilnahme an einer Videokonferenz stets ein Headset bzw. eine Kombination aus Kopfhörer und Mikrofon verwendet werden, um Audio-Rückkopplungen zu vermeiden.

Lehrkräfte dürfen innerhalb des Videokonferenzsystems

  • …bereits angelegte Videokonferenzräume buchen.
  • …Videokonferenzen starten und beenden.
  • …ein Passwort für einen Videokonferenzraum vergeben.
  • …ihren Bildschirm oder Bildschirmbestandteile, ihr Mikrofon und ihre Webcam freigeben.
  • …Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Wortbeiträgen auffordern.
  • …Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Videokonferenz stumm schalten.
  • …Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Recht entziehen, Mikrofon oder Webcam zu aktivieren.
  • …das “Follow-Me” aktivieren und damit die Anzeige der Teilnehmer fernsteuern.
  • …Teilnehmerinnen und Teilnehmer für Gruppenarbeiten in sogenannte Breakout-Rooms schicken.
  • …Teilnehmer, die die Videokonferenz stören oder sich nicht zu erkennen geben, aus der Videokferenz ausschließen (“hinauswerfen”).

Die Lehrkräfte können nach Beginn einer Videokonferenz ein Passwort vergeben, um einen Zugriff unberechtigter Personen auszuschließen. Die Lehrkräfte können für Videokonferenzräume eine Lobby aktivieren und so die Teilnahme weiterer Personen von einer manuellen Bestätigung abhängig machen.

In der Lernplattform registrierte Schülerinnen und Schüler verfügen im eingeloggten Zustand über die Zugangsmöglichkeit zu Videokonferenzräumen, die den Kursen der Lernplattform zugeordnet sind, in die die Schülerinnen und Schüler eingeschrieben sind.
Sie dürfen innerhalb des Videokonferenzsystems

  • …an Videokonferenzen ihrer Lehrkräfte bei Anwesenheit mindestens einer Lehrkraft im Videokonferenzraum teilnehmen.
  • …ihren Bildschirm oder Bildschirmbestandteile und ihr Mikrofon freigeben.
  • …Präsentationen vorführen.

Schülerinnen und Schüler achten darauf, dass sie nur dann ihr Mikrofon einschalten, wenn die Lehrkraft es gestattet, um unnötige Störgeräusche zu vermeiden.

Bei der Verwendung der Bildschirmfreigabe ist stets darauf zu achten, dass keine geschützten personenbezogenen Daten und keine Informationen, die nur für den internen Gebrauch vorgesehen sind, unberechtigten Personen zugänglich gemacht werden.

Bei allen Videokonferenzen ist darauf zu achten, dass eine maximale Zahl von 40 verbundenen Endgeräten nicht überschritten wird. Jeder Nutzer darf sich mit maximal zwei Endgeräten zu einer Videokonferenz verbinden.

Nutzung der Lernplattform

Die Lernplattform bietet virtuelle Räume für die Unterstützung von Distanz- und Wechselunterricht und zur Begleitung von Präsenzunterricht (blended learning), welche die Lehrkräfte selbst gestalten können, indem sie Lerninhalte zur Verfügung stellen und Lernaktivitäten für die Schülerinnen und Schüler organisieren.

Lehrkräfte können innerhalb der Lernplattform gemeinsam Kursräume gestalten, Materialien tauschen oder gemeinsam verwenden. Dabei beachten die Lehrkräfte stets das Urheberrecht, Einschränkungen von Nutzungsrechten und verwandte Regelungen.

Informationsübertragung ins Internet

Die Kursleiterin / der Kursleiter eines Kurses der Lernplattform ist verantwortlich für das Angebot in seinem Kursraum.

Es ist allen Nutzern verboten, über die Lernplattform Informationen zur Verfügung zu stellen, die rechtlichen Grundsätzen widersprechen. Dies gilt insbesondere für rassistische, ehrverletzende, beleidigende oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende Inhalte. Insbesondere sind die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und des Kunsturhebergesetzes (KUG) einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Bekanntgabe von Namen, Adressdaten und Fotografien von Personen. Die Veröffentlichung von Audiobeiträgen mit der eigenen Stimme in einem Kurs der Lernplattform setzt bei der betroffenen Person die Freiwilligkeit voraus.

Videobeiträge, in denen Schülerinnen und Schüler abgebildet werden sollen, bedürfen einer anlassbezogenen, schriftlichen und umfassend informierten Einwilligung der Erziehungsberechtigten und der betroffenen Schülerinnen und Schüler und setzen die Freiwilligkeit voraus. Eine Speicherung darf nur innerhalb der geschützten Lernplattform erfolgen. Solche Videobeiträge müssen unmittelbar nach Erfüllung ihres Erhebungszwecks wieder gelöscht werden. Die Nutzer dürfen darüber hinaus keine Kopien dieser Videobeiträge anfertigen.

Umgang mit E-Mail

Jedes Nutzerprofil der Lernplattform ist an eine eindeutige, personenbezogene E-Mail-Adresse gebunden.

Jede Nutzerin und jeder Nutzer ist selbst für den Erhalt und die Verarbeitung von E-Mails, die von der bzw. über die Lernplattform (z.B. in Nachrichtenforen) versendet werden, verantwortlich. Die Angabe einer ungültigen E-Mail-Adresse ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss von der Nutzung der Lernplattform führen. Bei der Einrichtung einer Weiterleitung von E-Mails ist darauf zu achten, dass E-Mails der Lernplattform nicht an unberechtigte Dritte gelangen dürfen.

Das Abschalten des E-Mail-Dienstes in den Profileinstellungen oder den Foren entbindet nicht von der Pflicht, sich selbstständig und regelmäßig über alle aktuellen Vorgänge im Kursraum und die Anweisungen der Kursleitung oder der Administration der Lernplattform zu informieren.

Umgang mit dem Mitteilungssystem

Alle Nutzerinnen und Nutzer der Lernplattform können über das Mitteilungssystem der Lernplattform direkt kommunizieren. Alle Kommunikationsteilnehmer achten dabei stets die Würde und Rechte ihrer Kommunikationspartner.

Kommunikationsinhalte, die rechtlichen Grundsätzen widersprechen, sind verboten. Dies gilt insbesondere für rassistische, ehrverletzende, beleidigende oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende Inhalte. Derartige Kommunikationsinhalte sind unverzüglich einer Lehrkraft oder dem Klassenleiter oder der Verbindungslehrkraft zu melden.

Nutzer können die Mitteilungen anderer Nutzer über das Mitteilungssystem blockieren. Schülerinnen und Schüler dürfen aber nicht die Mitteilungen von Lehrkräften blockieren, da diese sonst nicht mehr von ihrem Weisungsrecht gebraucht machen können.

Datenvolumen

Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken in unnötig großer Auflösung oder ungeeigneter Kodierung (z.B. RAW-Formate), Videos oder Audiodateien) über die Lernplattform ist zu vermeiden. Sollte eine Nutzerin / ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, so sind die Administratoren der Lernplattform berechtigt, diese Daten zu löschen.

Aufsichts- und Fürsorgepflicht

Der Zugang zu fragwürdigen Informationen im Internet kann aus verschiedenen Gründen nicht immer verhindert werden. Die Lehrkräfte kommen ihrer Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen im Rahmen der im Unterricht erstellten Dateien durch regelmäßige Kontrolle nach.
Die Kontrolle erfolgt durch…

  • Einsichtnahme in den Bildschirm während des Unterrichts und
  • Vorzeigen einzelner Dateien auf Verlangen der Lehrkraft.

Die Kursleiterinnen und Kursleiter der Lernplattform kommen ihrer Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen durch regelmäßige Kontrolle der in ihren Kursräumen zur Verfügung gestellten Module (Foren, Chats, Glossare, Datenbanken, Workshops etc.) nach. Die Fürsorgepflicht der Lehrkräfte wird durch zusammenfassende Analysen der Logdaten (Nutzungsverlauf und Nutzungshäufigkeit) der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer unterstützt.

Die Klassenleiter und Oberstufenkoordinatoren kommen ihrer Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen durch regelmäßige Kontrolle der Kommunikationsinhalte der Gruppenchats im Mitteilungssystem nach.

Die Administratoren können ihre Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen durch die Kontrolle und Auswertung von Logdaten ausüben. Bei besonderen Vorfällen (z.B. Anzeige der Verletzung der Würde oder Rechten anderer Personen oder gesetzlicher Grundlagen) und zur technischen Hilfestellung sind die Administratoren berechtigt – auch ohne vorausgehende Information der Betroffenen – sich unter einem Nutzerprofil einzuloggen und Kommunikationsverläufe zu sichern und zu löschen.

Für die private Verwendung von Kommunikationsmitteln, die nicht vom Stiftland-Gymnasium zur Verfügung gestellt werden, sind alleinig deren Anbieter und die Nutzer selbst verantwortlich. Wir weisen explizit darauf hin, dass für die Teilnahme am Unterricht keine Dienste, Apps oder Tools außer der hier beschriebenen und vom Stiftland-Gymnasium zur Verfügung gestellten gebraucht werden. Wir raten allen Mitgliedern der Schulfamilie von der Verwendung sozialer Medien im Kontext der Schule ab. Insbesondere ist es grundsätzlich nicht gestattet, dass in sozialen Medien Lehrkräfte „Follower“ von Schüler*innen werden und umgekehrt.

Verwendung von Java Script-Code

Nur Lehrkräften ist es gestattet, Beiträge mit JavaScript-Code zu verfassen. Sie sind dafür verantwortlich, dass kein Schadcode eingestellt wird und dass hierdurch keine Möglichkeiten für eine missbräuchliche Nutzung der Lernplattform geschaffen werden.

Löschung

Löschung der Kurszuordnung und des Bearbeitungsstandes in Lernplattformkursen

Bei einjährigen Kursen zum Schuljahresende, im Falle mehrjähriger Kurse (bspw. in der Oberstufe des Gymnasiums) stellt die Lehrkraft durch ein Zurücksetzen der von ihr geführten Kurse sicher, dass alle Bearbeitungsstände und kursspezifische Nutzerdaten gelöscht werden.

Löschung der Lernplattform-Mitteilungen

Die Mitteilungen eines Schuljahres werden zu Beginn des Folgeschuljahres gelöscht.

Als gelesen markierte Systemnachrichten werden nach einer Woche gelöscht. Alle Systemnachrichten werden nach einem Monat gelöscht.

Datensicherheit

Alle von unseren web-basierten Angeboten erfassten Daten unterliegen dem Zugriff der Administratoren. Diese können bei dringendem Handlungsbedarf unangemeldet Daten einsehen, löschen oder verändern. Die Nutzerin / der Nutzer wird über einen solchen Eingriff – notfalls nachträglich – angemessen informiert.

Ein Rechtsanspruch auf die Sicherung, Speicherung und Verfügbarkeit persönlicher Daten (auch: Kursräume oder Teile hiervon) besteht gegenüber dem Stiftland-Gymnasium nicht. Nur vom System automatisch erstellte Sicherungen von Kursräumen, die durch die Administratoren vorgenommen werden, dürfen in der Lernplattform gespeichert werden. Für Datenverlust durch höhere Gewalt (z.B. Wasser- oder Brandschaden) wird nicht gehaftet.

Zuwiderhandlungen

Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung oder ein Missbrauch des Zugangs zu den Angeboten des Stiftland-Gymnasiums können neben Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen und dem temporären oder dauerhaften Entzug der Nutzungsberechtigung auch Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Einholen der Einwilligungserklärung

Die Einholung von Einwilligungen ist nicht erforderlich, da der Einsatz der Lernplattform zum verpflichtenden Bestandteil des Unterrichts am Stiftland-Gymnasium erklärt wurde.

Ein entsprechender Beschluss der Lehrerkonferenz in Abstimmung mit den maßgeblichen Schulgremien (insbesondere dem Schulforum) sowie dem Schulaufwandsträger liegt vor und es ist sichergestellt ist, dass betroffenen Schülerinnen und Schülern ohne häuslichen Internetanschluss kein Nachteil erwächst.

Dies wird dadurch erreicht, dass in der Bibliothek der Schule eine Zugangsmöglichkeit auch ausserhalb des Unterrichts zur Verfügung gestellt wird.

In der Ausnahmesituation eines Katastrophenfalls wird von der Schule die Nutzung der oben aufgeführten Videokonferenzsysteme verpflichtend vorgegeben. In diesem Fall ist die Einholung von Einwilligungserklärungen nicht erforderlich.

Sollen ausserhalb von Ausnahmesituationen Videokonferenzen genutzt werden, so werden im Vorfeld Einwilligungserklärungen von den betroffenen Schüler*innen und Erziehungsberechtigten eingeholt. die Einwilligungserklärungen bleiben bis aus Widerruf gültig.

Details zu den gespeicherten Daten, deren Nutzung, den Regelfristen für die Löschung etc. können der allgemeinen Datenschutzerklärung des Stiftland-Gymnasiums auf der Homepage der Schule entnommen werden. Eine detaillierte Aufschlüsselung der eingesetzten Verfahren zur Datenverarbeitung können berechtigten Personen auf Anfrage in der Schule zur Verfügung gestellt werden.

Haftungsausschluss

Für den technischen Betrieb der Angebote des Stiftland-Gymnasiums Tirschenreuth sind wir und unsere mit dem Hosting beauftragte Unternehmen verantwortlich. Für Ausfälle der Lernplattform, z.B. durch technische Probleme, Störungen innerhalb des Internets oder während Wartungsarbeiten, wird keinerlei Haftung übernommen.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: Januar 2021